Teenfreizeit 2019

Wer Darf mit?

Alle ab 13 Jahren (bis einschließlich 17 Jahre)

Wo gehts´s los?

Sport und Feizeitheim Kapf, Kapf 5, 72227 Egenhausen

Wann geht´s los?

  • Anreise: 15.04.2019 erst ab 17:00 Uhr
  • Abreise: 21.04.2019 pünktlich um 14:00 Uhr

Was muss mit?

  • Krankenkassenkarte
  • Hausschuhe, Sportschuhe
  • Handtücher
  • Dreiteilige Bettwäsche, Schlafanzug
  • Sportoutfit
  • Wechselklamotten
  • Ggf. Gesellschaftsspiele und Tischtennisschläger
  • Bibel
  • Schreibzeut

Anmeldung

Z.H. George Schüle (Gemeinde Gottes)
Dillweißensteinerstraße 52
75180 Pforzheim
Anmeldeschluss: 17.03.2019

Kosten

220 Euro (Geschwisterkinder zahlen pro Person 200 Euro)

Kontodaten

FBGG-Freizeiten SÜD
IBAN: DE68201900030000171727
Verwendungszweck: Vor- und Nachname Teenfreizeit Süd 2019

Frage

george.schuele@gmx.de oder 07231/977187

Wichtiges

Ab Eingang der Anmeldegebühr ist die Anmeldung bindend. Die Freizeitbedingungen sind uns zur Verfügung gestellt worden und wir erkennen sie an. Einige Fotos der Freizeit werden zu Dokumentationszwecken ins Internet und in Printmedien des FBGG e.V. veröffentlicht. Es werden keine Namen der abgebildeten Personen genannt. Die für die Freizeit benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags zur Folge. Wir empfehlen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten- und Unfallversicherung.


Alle Freizeiten werden im Auftrag des Freikirchlichen Bundes der Gemeinde Gottes e.V. (FBGG e.V.) durchgeführt. Die Freizeitleitung trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Freizeit. Es ist selbstverständlich, dass die Teilnehmer den Entscheidungen und Anordnungen der Freizeitleitung nachkommen und sich an den jeweiligen Programmen beteiligen. Wer sich zu einer Freizeit anmeldet, erklärt sich zu Teilnahme an einer christlichen Lebensgemeinschaft bereit, die sich an biblischen Grundsätzen orientiert. Wir beachten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Mitnahme und Verzehr von Nikotin, Alkohol und Drogen sind auf der Freizeit verboten. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt.

Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen.

Bei kurzfristigen Stornierung am Tag der Anreise werden 100% der Kosten einbehalten.

FBGG

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